Das Urteil vom 21. Mai 2026 hebt die staatliche Registrierungsnummer auf. Das fällt weg — und das bleibt in Kraft.
Mit seinem Urteil 620/2026 vom 21. Mai 2026 hat der spanische Oberste Gerichtshof das im Königlichen Dekret 1312/2024 vorgesehene Verfahren des Einheitlichen Registers für Kurzzeitvermietungen aufgehoben, das seit dem 1. Juli 2025 in Kraft war.
Der Grund: Das Gericht ist der Auffassung, dass dem Staat die Zuständigkeit fehlt, ein nationales Register zu schaffen, das sich mit den bestehenden regionalen Registern zur Ferienvermietung überschneidet — eine Materie, die den autonomen Regionen vorbehalten ist.
Was wegfällt: die Pflicht, die nationale einheitliche Registrierungsnummer zu beantragen und zu führen. Wer die Gebühr gezahlt hat, kann beim zuständigen Register unter Vorlage der Rechnungen die Erstattung verlangen.
Was in Kraft bleibt: Das Einheitliche Digitale Mietportal und die Datenübermittlungspflichten der Plattformen sind von der Aufhebung nicht betroffen. Vor allem gewinnen die regionalen Register ihre zentrale Rolle zurück — in Andalusien das Tourismusregister Andalusiens.
Und jetzt? Es bleibt eine gewisse Unsicherheit, welche Kennung für die Meldungen an die Plattformen zu verwenden ist, zumal die EU-Verordnung bereits gilt. Wenn Sie eine Wohnung in Marbella besitzen, empfehlen wir, Ihre regionale Registerlage zu prüfen und ohne Beratung nichts abzumelden.
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