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Praxis-Leitfaden

So machen Sie Ihre Wohnung in Andalusien zur Wohnung zu touristischer Nutzung (VUT)

5. Juni 2026 · 8 Min. Lesezeit

Die Anforderungen Schritt für Schritt nach dem Dekret 31/2024 — plus Málagas Moratorium und Marbellas künftige Verordnung.

In Andalusien läuft die Ferienvermietung einer Wohnung über die Figur der Wohnung zu touristischer Nutzung (VUT), geregelt nach dem Dekret 31/2024, das das frühere Dekret 28/2016 aktualisierte und die bisherigen VFT umbenannte.

Ausgangspunkt: Die Wohnung muss über eine Nutzungslizenz (oder Bewohnbarkeitsbescheinigung) verfügen und die technischen und Bewohnbarkeitsbedingungen ihrer Gemeinde erfüllen. Ohne Nutzungslizenz ist eine Eintragung als VUT nicht möglich.

Übliche Anforderungen: Kühlung und Heizung je nach Jahreszeit, Belüftung, Erste-Hilfe-Kasten, örtliche Tourismusinformationen, Beschwerde- und Reklamationsformulare, Reinigung bei An- und Abreise sowie eine Kontakttelefonnummer. Die Anmeldung erfolgt durch verantwortliche Erklärung beim Tourismusregister Andalusiens, das einen Registrierungscode vergibt.

Gemeinschaft und Gemeinde: Denken Sie an die nationale 3/5-Regel der Gemeinschaft (Organgesetz 1/2025) und prüfen Sie die kommunalen Vorschriften. In der Stadt Málaga gilt ein Moratorium von bis zu drei Jahren (seit August 2025), das neue Lizenzen einfriert; Marbella begrenzt die Zahl dagegen nicht, bereitet aber eine neue kommunale Verordnung und ein Kommunales Register der Ferienwohnungen vor.

Jede Gemeinde an der Costa del Sol bewegt sich in eigenem Tempo, daher ist es ratsam, die konkrete Lage vor einer Investition zu bestätigen. Bei R M Legal Services übernehmen wir die vollständige Anmeldung und prüfen Gemeinschaft, Baurecht und Steuern.

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