Seit dem 20. Mai 2026 teilt die gesamte EU Daten zur Ferienvermietung. Das bedeutet es für Sie.
Die Verordnung (EU) 2024/1028 vom 11. April 2024 gilt seit dem 20. Mai 2026. Ihr Ziel ist es, die Erhebung und den Austausch von Daten über Kurzzeitvermietungsdienste unionsweit zu harmonisieren.
Wen es betrifft: jede möblierte Unterkunft, die kurzfristig (weniger als ein Jahr) gegen Entgelt vermietet wird — ob Einzelzimmer oder ganze Wohnung und unabhängig davon, ob der Gastgeber gewerblich oder privat handelt.
Was sie verlangt: Die Mitgliedstaaten müssen ein Registrierungsverfahren vorsehen, das der Unterkunft eine Nummer zuweist, die in den Inseraten anzugeben ist. Online-Plattformen (Airbnb, Booking, Vrbo) müssen den Behörden regelmäßig Aktivitätsdaten übermitteln und diese Registrierungsnummern überprüfen.
Was sie nicht tut: Die Verordnung entscheidet nicht, ob Sie vermieten dürfen — das hängt weiterhin von den nationalen, regionalen und kommunalen Vorschriften ab. Sie ist vor allem eine Transparenz- und Datenmaßnahme, damit die Verwaltungen verlässliche Marktinformationen erhalten.
Für Eigentümer an der Costa del Sol bedeutet das in der Praxis: Inserate und Compliance werden stärker überwacht und nachvollziehbar. Es ist ratsam, die Registerlage vor dem Inserieren in Ordnung zu bringen.
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